Bezirk Süd im BKBV e.V.

Konstituierende Sitzung des Bezirks Süd geplant

Thomas Speck Dienstag, 26. März 2019 von Thomas Speck

Bezirk Süd im BKBV e.V. wird am 16. Mai 2019 gegründet

Konstituierende Sitzung des Bezirks Süd im BKBV e.V. geplant

Am Donnerstag, 16. Mai 2019 um 19:00 Uhr findet die konstituierende Sitzung zur Gründung des Bezirks Süd im BKBV e.V. im Nebenzimmer der Gaststätte der ESG Frankonia Karlsruhe, Durlacher Allee 112, 76137 Karlsruhe, statt.

Einladung und Tagesordnung als PDF-Datei

Einladung und Tagesordnung in Textform

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Begrüßung und Feststellung der Stimmberechtigten
2. Konzept der Ligenzusammenführung 2019 / 2020
3. Wahl der Bezirksvorstandschaft

3.1 Bezirksvorsitzende / Bezirksvorsitzender
3.2 Bezirksrechnungsführerin / Bezirksrechnungsführer
3.3 Bezirkssportwartin / Bezirkssportwart
3.4 stellv. Bezirkssportwartin / stellv. Bezirkssportwart
3.5 Bezirksfrauenwartin / Bezirksfrauenwart
3.6 Bezirksjugendwartin / Bezirksjugendwart
3.7 Bezirksschiedsrichterwartin / Bezirksschiedsrichterwart
3.8 Bezirksschriftführerin / Bezirksschriftführer
3.9 Bezirkspressewartin / Bezirkspressewart
3.10 Spielleitende Stelle
3.11 Staffelleiterinnen / Staffelleiter
3.12 Zwei Kassenprüferinnen / Kassenprüfer
3.13 Bezirksrechtsausschuss (Mind. 5 Mitglieder)

4. Anträge
5. Verschiedenes

Anträge müssen bis spätestens 09. Mai 2019 um 24:00 Uhr beim komm. Bezirksvorsitzenden des Bezirks 1 im BKBV, Andreas Vogt eingegangen sein (Datum des Poststempels). Später eingehende Anträge können nur zur Beratung und Entscheidung zugelassen werden, wenn sie mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten als Dringlichkeitsanträge anerkannt werden.

Ich möchte hiermit abschließend auf Ziffer 9.4 - 9.4.4 der BKBV Satzung hinweisen:

Stimmrecht bei der Vereinssitzung haben

- die Bezirksvorstandschaft mit jeweils einer Stimme pro Mitglied;
- die anwesenden gesetzlichen Vertreter der Vereinsmitglieder mit jeweils einer Stimme pro angefangene hundert Mitglieder der geltenden Bestandserhebung.

Bei Vertretung der Stimmrechtsausübung bedarf es einer schriftlichen Vollmacht von einem der gesetzlichen Vertreter der Vereinsmitglieder nach § 26 BGB. Stimmenübertragungen innerhalb Bevollmächtigter eines Vereins sind zulässig.

Allen Teilnehmern wünsche ich eine gute Anreise.

Mit sportlichen Grüßen

Andreas Vogt
Komm. Bezirksvorsitzender Bezirk 1 im BKBV e.V.

OnePage-Menü öffnen oder schließen