Bezirk Süd im BKBV e.V.

Rechtsverordnung der Landesregierung BW zu COVID-19

Illustration des Corona-Virus vom Center for Disease Control and Prevention (CDC)
Thomas Speck Freitag, 20. März 2020 von Thomas Speck

Rechtsverordnung der Landesregierung BW über infektionsschützende Maßnahmen

Leitlinien gegen die Ausbreitung des Coronavirus zwischen Bund und Länder

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat heute eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen erlassen:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/

sowie diese am 20.03.2020 verschärft:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/landesregierung-verschaerft-infektionsschuetzende-massnahmen/

Darin ist u.a. In § 4 Absatz 1 Nr. 5 der Betrieb von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten in geschlossenen Räumen ab dem 17.03.2020 bis erst einmal 19.03.2020, aber längstens bis zum 15.06.2020 untersagt. Darunter fallen auch alle Kegelbahnen, die Sport- und Trainingsbetrieb anbieten und durchführen sowie alle Freitzeitkegelaktivitäten. Weiterhin sind auch die in vielen Kegelbahnen vorhandenen Gaststätten in § 4 Abs. 1 Nr. 10 von der Schließung betroffen.

Außerdem sind in § 3 Abs. 1 Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt. Damit ist es nicht mehr möglich, Mitgliederversammlungen, Abteilungsversammlungen oder Vorstandssitzungen in Sportvereinen durchzuführen. Jeglicher sozialer Kontakt ist unbedingt zu vermeiden, es ist also in jedem Fall zu prüfen, ob nicht Telefonkonferenzen oder Videokonferenzen ersatzweise abgehalten werden können, aber bitte keine Präsenzsitzungen mehr.

Aus unserer Sicht kommen die Kegelsportabteilungen und Kegelvereine daher nicht umhin, ab dem 17.03.2020 den kompletten Trainings- und Sportbetrieb sowie den Freizeitkegelbetrieb einzustellen.

Bitte prüft in Euren Vereinen, ob  die o.g. Bedingungen zutreffen und informiert dann ggf. Eure Gäste über die Schließung der Kegelbahnanlage ab dem 17.03.2020 und des Gastronomiebetriebs ab dem 21.03.2020.

Ich weiß, welche wirtschaftlichen Belastungen nun auf die Sportvereine zukommen und was uns allen die COVID-19 Krise derzeit abverlangt, aber momentan müssen wir uns mit voller Kraft der Eindämmung bzw. Verlangsamung der Pandemie widmen, auch wenn dies den Kegelvereinen und Kegelsportabteilungen von Sportvereinen alles abverlangen wird und sicher der eine oder andere Verein an seine Belastungsgrenze oder sogar darüber hinaus kommt. Lasst uns gemeinsam zusammenstehen und lasst Euch von COVID-19 nicht unterkriegen. Nach der Eindämmung der Pandemie wird man eine Bestandsaufnahme machen müssen und schauen, wo und wie man Vereinen unter die Arme greifen kann und welche Möglichkeiten der Unterstützung es geben wird.

Bleibt alle weiter gesund!

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Im Namen des Bezirksvorstandschaft

Thomas Schränkler
Bezirksvorsitzender Bezirk Süd im BKBV e.V.

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